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Das Bobath-Konzept

Das Ehepaar Bobath begann 1943 mit der Entwicklung ihres Behandlungskonzeptes, das in den folgenden Jahrzehnten ständig erweitert und differenziert wurde.

Während der Behandlung von Patienten nach einem Schlaganfall haben Berta und Karel Bobath festgestellt, dass die pathologisch veränderten Haltungs-und Bewegungsmuster positiv beeinflussbar sind. Mit der Zeit entstand ein interdisziplinäres Konzept, zu dem auch weitere Persönlichkeiten aus den Bereichen Medizin, Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie beitrugen.

Dieses Konzept basiert auf neurophysiologischen und entwicklungsneurologischen Grundlagen und orientiert sich an den Ressourcen des Patienten.

Die Eigenaktivität des Patienten steht im Mittelpunkt des therapeutischen Prozesses. Die persönlichen Anliegen und Bedürfnisse des Patienten und seiner Bezugspersonen werden in der Therapie berücksichtigt.

Die Ziele der Bobath-Therapie sind größtmögliche Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit des Patienten im Alltag und die Vermeidung von Sekundärveränderungen, basierend auf einem individuellen Befund.

Die Ziele werden mit dem Kind und den Eltern/Bezugspersonen gemeinsam bestimmt.

In der Therapie werden sensomotorische Lernprozesse angeregt und unterstützt, sowie Handlungen ermöglicht bzw. erleichter. Dabei stellt die gezielte Umfeldgestaltung einen wesentlichen Aspekt dar.

Durch das spezifische „Handling“ und die Fazilitation, werden dem Patient gezielte taktile und verbale Informationen vermittelt, damit er lernt sensorische, assoziative und emotionale Reize zu erkennen und adäquat motorisch zu beantworten.

Die Therapie fördert die Teilhabe am täglichen Leben. Um im Alltag eigenständiger handeln zu können ist manchmal eine Versorgung mit einem orthopädischen Hilfsmittel (angepasste Sitzmöglichketi oder Orthesen) notwendig.

Das Bobath-Konzept ist anwendbar bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen:

  • mit angeborener oder erworbener zerebraler Bewegungsstörung
    ICP = infantile Cerebralparese
    Schlaganfall/Hirnblutung
  • bei Entwicklungsverzögerungen unklarer Genese
  • meurogenen und muskulären Dysfunktionen

Die Therapie nach Bobath ist von den Krankenkassen anerkannt und wird nach ärztlicher Verordnung durchgeführt.